Rechnungs-Stornierung

  1. Bei verspätetem oder keinem Zahlungseingang einer bereits erstellten und per Email zugesandten Rechnung wird der entsprechende Auftrag nicht bearbeitet und die Rechnung storniert.
  2. Wenn eine bereits erstellte Rechnung einen Rechtschreibfehler, einen Zahlendreher o. ä. enthält, entfällt die Stornogebühr für den Kunden. Die Kosten für die Überarbeitung der bereits erstellten Rechnung mit Rechtschreibfehler, einem Zahlendreher o. ä. trägt Krystal Rey Photo. In diesem Fall wird dem Kunden eine neue, korrigierte Rechnung zugeschickt & die alte storniert. Nur die neue, korrigierte Rechnung muss vom Kunden bezahlt werden.

Fotoshootingausfall- und -Verschiebungsgebühren (auch im Falle einer Gutscheineinlösung gültig)

  1. Bei Ausfall oder Verschiebung eines bereits vereinbarten und angezahlten Shootingtermins aufgrund höherer Gewalt (hierrunter zählt nicht das Wetter, denn die Aufnahmen können bei "schlechtem" Wetter an überdachten Orten stattfinden) wird das Fotoshooting kostenfrei auf einen anderen Tag, nach schriftlicher Absprache beider Parteien, Kunde und Krystal Rey Photo, verschoben.
  2. Bei Ausfall oder Verschiebung eines bereits vereinbarten und angezahlten Shootingtermins fotografenseits (Krystal Rey Photo), z. B. wegen Krankheit, hat der Kunde die Wahl, ob das Fotoshooting kostenfrei auf einen anderen Tag verschoben wird oder ob der Kunde den bereits angezahlten kompletten Betrag erstattet bekommt.
  3. Eine einmalige Verschiebung des Shootings kundenseits aufgrund "schlechtem" Wetter, oder Regenwetter, auf einen anderen Tag, ist kostenfrei und das Fotoshooting wird nach schriftlicher Absprache beider Parteien, Kunde und Krystal Rey Photo, kostenfrei auf einen anderen Tag verschoben. Bei erneutem Verschieben des Fotoshootings auf einen anderen Tag, unabhängig vom Grund, fällt eine Gebühr an. Es gehen mehrere Anfragen für dieselben Shootingtermine bei Krystal Rey Photo ein, weshalb eine Terminreservierung geleistet wird. Alle weiteren Anfragen für denselben Shootingzeitslot werden nach Eingang der Terminreservierung abgelehnt. Bei erneutem Ausfall oder Verschiebung eines bereits vereinbarten und angezahlten Shootingtermins (auch im Falle einer Gutscheineinlösung) kundenseits, kann der Shootingtermin leider nicht kurzfristig anderweitig vergeben werden. Es fehlen also Einnahmen und Krystal Rey Photo investierte bereits Arbeitszeit in die gesamte Fotoshootingplanung und Organisation. Um diese Kosten zu decken, gelten bei erneutem Ausfall oder Verschiebung eines bereits vereinbarten und angezahlten Shootingtermins (auch im Falle einer Gutscheineinlösung) kundenseits folgende Gebühren, die vom Kunden getragen werden:
    1. Länger als 7 Tage* vor Shootingtermin: Hierbei wird die Terminreservierungsgebühr als Ausfallgebühr von Krystal Rey Photo einbehalten und beträgt mindestens 80,00€ (inkl. MwSt.)
    2. Ab 7 Tage* vor Shootingtermin: 50% des Fotoshooting-Paket-Preises, mindestens jedoch 80,00€ (inkl. MwSt.)
    3. Ab 3 Tage* vor Shootingtermin: 100% des Fotoshooting-Paket-Preises
    4. Hierzu bekommt der Kunde entweder eine Rechnung per Email gestellt oder die Terminreservierungsgebühr wird von Krystal Rey Photo einbehalten oder der Gutscheinwert schwindet um die jeweilige Ausfallgebühr. Bei Nichtbezahlung der Ausfallgebührenrechnung trotz drei Mahnungen, wird ein Inkassounternehmen beauftragt. Ab der zweiten Mahnung fällt eine Mahngebühr von 15€ (inkl. MwSt) an.
  4. Beim Vorweisen einer Krankschreibung des Arztes wird das Fotoshooting kostenfrei auf einen anderen Tag verschoben, solange die Krankschreibung Folgendem entspricht: Der Kunde muss der Fotografin, bzw. Krystal Rey Photo, bei Krankheit ein Attest vom Arzt nachweisen, in dem eindeutig zu erkennen ist, dass man in dem Zustand kein Fotoshooting zum vereinbarten Zeitpunkt machen konnte, (z. B. arbeitsunfähig sein o. ä.). Das Datum auf dem Attest muss dem Datum des ausgemachten Shootingtermins entsprechen, den Nachweis und eine Unterschrift vom Arzt enthalten. Das Attest muss entweder per Email oder postalisch innerhalb von einer Woche nach dem ausgefallenen Shootingtermin bei Krystal Rey Photo eingehen. Bei einer längeren Krankenhausaufenthaltsdauer muss das Attest postalisch innerhalb einer Woche nach Entlassung bei der Fotografin eingehen. Auch hierfür wird ein schriftlicher Nachweis über die Dauer des Krankenhausaufenthaltes benötigt. Die Adresse sowie Emailadresse von Krystal Rey Photo ist im Impressum genannt.
    Bei und ab der zweiten Fotoshooting-Terminverschiebung aufgrund einer Krankheit kundenseits, gelten trotz Arztattest die Regeln unter Punkt 3.
    Bei Nichteinhaltung der einwöchigen Frist zur Vorweisung, gelten die Regeln unter Punkt 3.
  5. Outdoor Fotoshootings können bei Dauerregen-/Sturmwetter in einer Indoor Location, oder an einer überdachten Outdoor Location, stattfinden, die Shooting Uhrzeit kann eventuell auf eine andere Uhrzeit (noch am selben Shootingtag) verlegt werden, zu der es laut Regenradar nicht regnen soll, oder das Shooting kann kundenseits einmalig kostenfrei auf einen anderen Tag verschoben werden. Dies wird am Shootingtag selbst, ca. ein bis eineinhalb Stunden vor Shootingbeginn, nach beidseitiger schriftlicher Absprache, Kunde und Krystal Rey Photo, z. B. per Email oder WhatsApp Nachricht, entschieden. Ansonsten, und in anderen Fällen, fällt eine Verschiebungsgebühr an (siehe Punkt 3). Bewölktes Wetter, oder wenige Minuten Nieselregen, stellen keinen kostenfreien Verschiebungsgrund dar.
  6. Bei Fotoshootingaktionen und -Specials gelten diejenigen Vereinbarungen, die bei der jeweiligen Landingpage stehen. Falls keine dabei stehen, gelten die hier genannten Regeln.

*Tage = Montag bis Sonntag

Gutschein

Wann erlischt ein Gutschein?

Bei höherer Gewalt (z. B. Ausgangsbeschränkung wegen Corona), wird ein neuer Shootingtermin ausgemacht und dies zählt weder zu einem Shooting-Ausfall von Kundenseite noch von Fotografenseite her.

  1. Bei einem Gutschein mit einem Gutscheinwert in Euro, erlischt der Gutschein samt Wert komplett innerhalb von 3 Jahren nach Kaufdatum. Der Kunde hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Rückzahlung des Gutscheinwertes oder des beim Gutscheinkauf bezahlten Preises. Die Erlöschung des Gutscheins kann nicht verhindert werden.
  2. Bei einem Gutschein mit einem Gutscheinwert in Form einer angegebenen Dienstleistung, erlischt der Gutschein samt Wert komplett nach Beendigung des Jahres, in dem er gekauft wurde, da zu Jahresbeginn die Dienstleistungspreise aufgrund von Inflation, Anschaffung neuer Ausrüstung, Besuch von Fortbildungen u. ä. neu angepasst werden. Wenn der Gutschein z. B. im März 2016 gekauft wurde, erlischt er samt Wert komplett am 31.12.2016. Der Kunde hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Rückzahlung des Gutscheinwertes oder des beim Gutscheinkauf bezahlten Preises. Der Kunde kann sich in diesem Fall einen neuen Gutschein ausstellen lassen, in dem der Wert der im Gutschein angegebenen Dienstleistung, die sie Kaufdatum des Gutscheins betrug, in Euro steht.

Schreibe mir bei Fragen eine Email an info[xyz]krystalreyphoto.de